Abfrage nach Immunisierung bzw. Versicherung der Testung im 14tägigen Rhythmus

07.03.2022

Liebe Eltern der Kinder der Katholischen Grundschule Rinkerode,

am 17.02.2022 ließ ich Ihnen den Elternbrief von Frau Schulministerin Gebauer zukommen, in dem zu lesen war:
"Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Ihrer Mithilfe selbsttesten müssen. Die Tests können schon am Vorabend stattfinden. Sie als Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der drei wöchentlichen Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben Ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen- Schnelltestung (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig." (Hervorh. JN)

Ab dem 28.02.22 (und überarbeitet wieder am 04.03.2022) gilt eine neue CoronaBetreuungsVerordnung, deren Inhalte vor allem für die Bildungseinrichtungen wichtig sind. (Im Originaltext zu finden unter https://www.land.nrw/corona)

Wichtige Sätze daraus sind:
§3 (5) "Alle nicht immunisierten, präsenten Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (..) führen zu Hause wöchentlich drei Coronaselbsttests(..) unter Aufsicht oder unter Mithilfe der Sorgeberechtigten durch. Die Testmaterialien für die häuslichen Testungen werden von der jeweiligen Grundschule (...) zur Verfügung gestellt. Die Schule setzt den Tag der häuslichen Testungen fest; die Testungen können auch an den jeweiligen Vorabenden durchgeführt werden; der Abstand zwischen den Testungen sollte in der Regel mindestens 48 Stunden betragen. Die Sorgeberechtigten versichern die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der häuslichen Testungen schriftlich erstmalig am 28. Februar 2022 sowie sodann alle vierzehn Tage.

Bei einem positiven Testergebnis (...) darf das Kind die Schule nicht betreten. Alternativ zu den häuslichen Testungen können die Schülerinnen und Schüler zu den (...) festgesetzten Testtagen auch einen Bürgertest durchführen.
Geben die Sorgeberechtigten die schriftliche Versicherung (..)nicht ab (...) oder ergibt sich bei einem Kind ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion insbesondere (...) aufgrund bestehender Krankheitssymptome, erfolgt in der Schule (...) eine anlassbezogene Testung mit einem Coronaselbsttest unter Aufsicht.
(...)
(7) Die Ergebnisse der (...) in der Schule durchgeführten Coronatests oder vorgelegten Testnachweise werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Die Schulen übermitteln positive Testergebnisse an das Gesundheitsamt. Im Übrigen werden die Testergebnisse nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Die schriftlichen Versicherungen der Sorgeberechtigten werden von der Schule bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 datenschutzkonform aufbewahrt und danach unverzüglich vernichtet."


Daraus folgt für uns, dass ich Sie nochmals bitten muss, das angehängte Formular ausgefüllt zum 14.3. und wiederum zum 28.3. an die Schule zurückzugeben (was ich uns allen gerne erspart hätte...).

Die meisten von Ihnen haben einen Immunisierungsnachweis bereits abgegeben. Falls dies so ist, helfen Sie uns, wenn Sie kurz auf dem Rückmeldeformular vermerken - "Nachweis liegt der Schule bereits vor". DANKE!!

Testtage für die Kinder bleiben wie von Frau Gebauer angekündigt jeweils Montag, Mittwoch und Freitag!

Für alle Familien, die verpflichtend oder freiwillig drei Selbsttest pro Woche durchführen, verteilen wir jeweils freitags die Tests für die darauffolgende Woche. Wir freuen uns, dass so viele Eltern auch immunisierter Kinder sich bereit erklärt haben, diese Tests durchzuführen. Das gibt uns allen ein gutes Gefühl - DANKE!!

Ich wünsche uns gut gelingende Wochen und bei allen widrigen Umständen dieser Zeit viele Momente der Stärkung.

Herzliche Grüße
Jutta Nienhaus

Formular-Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests

Wer gilt als vollständig immunisiert oder frisch genesen

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