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Informationen für den Schulbetrieb nach den Herbstferien

06.10.2021

Liebe Eltern der Kinder der katholischen Grundschule Rinkerode,

heute erhielten wir die jüngste Schulmail, in der diverse Regelungen für den allgemeinen Schulbetrieb nach den Herbstferien bekannt gegeben werden. (In Gänze können Sie alle Infos nachlesen unter:
https://www.schulministerium.nrw/06102021-informationen-zum-schulbetrieb-nach-den-herbstferien)

Für uns als Grundschule sind folgende Informationen wichtig:
"Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, durchgeführt. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.

Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.(...)Am 25. Oktober 2021 und am 2. November 2021 werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, danach gilt der vor Ort vereinbarte Rhythmus.
(...)
Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test.
(...)
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
(...)
Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

(...)an alle Eltern und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
(...)
Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
(...)
Ferienangebote der OGS in den Herbstferien können uneingeschränkt stattfinden.(...) PCR-Pooltests (Lollitests) finden in den Herbstferien nicht statt. Während der Herbstferien können daher zur Testung der Schülerinnen und Schüler und ggfs. auch des Betreuungspersonals die in den Schulen vorhandenen Selbsttests genutzt werden.

Liebe Eltern,
ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen eine möglichst klare Perspektive für das schulische Schutzverhalten im Zusammenhang mit der noch anstehenden Pandemie gegeben zu haben.
Wir selber sind sehr froh darüber, dass die Pooltestst, die ja zunächst für die Zeit bis zu den Herbstferien geplant werden, weiterhin stattfinden. Diese Tests haben eine hohe Sensivität und bilden durch den regelmäßigen Testrhythmus (zweimal wöchentlich für jedes Kind) eine möglichst dichte Teststruktur. Bislang waren alle unsere Testergebnisse negativ. Sollten Sie für den (hoffentlich nicht eintretenden) Fall eines positiven Pools und die Notwendigkeit der Einzel-Nachtestung kein PCR-Testkit mehr zu Hause haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Umfangreiche Infos zu den Lollitests finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns.

Jutta Nienhaus und das gesamte KGSR-Team

J. Nienhaus

Rektorin

 

 

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