Kurzfristige Änderungen im Lolliverfahren ab 26.1.- Schulmail vom 25.1., 22.13 Uhr

25.01.2022

Liebe Eltern der Kinder der Katholischen Grundschule Rinkerode,

so schnell ändern sich Rahmenbedingungen.
Heute Nachmittag verdichteten sich die Presse-Infos über eine Änderung bei den Lollitest (z.B. unter: https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert-25-01-2022 oder
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-pcr-tests-lolli-schulen-kita-steigend-100.html)

Die offizielle Schulmail erreichte uns um 22.13 Uhr (und ist im Wortlaut leider noch nicht online):

Wichtige Infos sind für uns vor allem diese:

Kurzfristig (ab morgen, 26.1.) werden folgende Anpassungen im „Lolli“-PCR-Testregime vorgenommen:

- Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.

- Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.

- Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.

- * Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus
nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten.

Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen. Sofern ein aus anderen Gründen durchgeführter PCR-Tests mit negativem Ergebnis vorliegt, ist dieser ebenfalls ausreichend.

* Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.

- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.

  * Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen. Das Gesundheitsamt ist dann zu informieren.

        * Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen
Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.


Vor allem die letzten  Spiegelstriche sehen wir unter pädagogischen, sozialen und organisationstechnischen Aspekten kritisch. (Auch die Frage nach der Sensitivität von Schnelltests gegenüber der von PCR-Tests bleibt in diesem neuen Verfahren unbeantwortet.)
Die Auswertung eines Schnelltestes dauert 15 min. In dieser Zeit wären alle Kinder eines positiven Pool gemeinsam im Klassenzimmer, ohne dass klar ist, welches Kind die Viruslast in sich trägt. Offiziell darf der Unterricht aber erst nach negativen Testergebnissen starten. (Bis zum Vorliegen eines negativen Testes gelten Kinder (zumindest bislang) als Corona-Verdachtsfälle und sollten sich isolieren.) Ein per Schnelltest positiv getestetes Kind müsste dann herausgebeten werden und abgeholt werden. Diese Situation möchten wir den Kindern (und Ihnen) sehr gerne ersparen, auch wenn wir diese Situation sicher professionell kommunizieren und auffangen können - angenehm ist es eher nicht.

Zum emotionalen Schutz des einzelnen Kindes und zum gesundlichen Schutz möglichst vieler anderer Personen unserer Schulgemeinde möchten wir Sie herzlich und inständig bitten, im Falle eines positiven Pools den anschließenden Antigentest über einen Bürgertest bei einer offiziellen Teststelle machen zu lassen.
Dieses entspricht auch dem Wunsch des MSB "Wir bitten die Eltern, bei einem positiven Poolergebnis - wenn möglich - einen Bürgertest bei ihrem Kind vor dem Schulbesuch durchführen zu lassen, um somit Sicherheit für das eigene Kind, aber auch für die Schulgemeinde, herzustellen."

Das Testzentrum in Rinkerode öffnet werktags von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 15.00- 18.00 Uhr, am Wochenende samstags von 9.00-16.00Uhr und sonntags von 9.00-13.00 Uhr. Wenn Ihr Kind dann - negativ außerhalb der Schule getestet - etwas verzögert zum Unterricht erscheinen sollte, gilt es natürlich als entschuldigt!
Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie mit uns telefonieren - herzlichen DANK im Namen aller Kinder und Erwachsenen!

Seien Sie gewiss, dass auch wir mehr als irritiert über diesen kurzfristigen neuen Kurs aus dem MSB sind und ebenso darüber, dass Schulkinder anscheinend nicht zu den vulnerablen Gruppen gezählt werden, und dieses auch an entsprechender Stelle deutlich machen.

Bleibt uns nur, gemeinsam aufeinander aufzupassen und miteinander zu hoffen, dass die Omikron-Welle möglichst glimpflich an uns vorrüber zieht.

Herzliche Grüße - auch im Namen des gesamten KGSR-Teams
Jutta Nienhaus

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